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2010/21/0292•Verwaltungsgerichtshof 2010/21/0292
2010/21/0292Corte amministrativa suprema15 dic 2011
Besondere Rechtsgebiete Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Umfang der Abänderungsbefugnis Auswechslung des Rechtsgrundes Umfang der Abänderungsbefugnis Unbestimmte Rechtsbegriffe Ermessen Zurückweisung wegen entschiedener Sache
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von € 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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