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2010/21/0168•Verwaltungsgerichtshof 2010/21/0168
2010/21/0168Corte amministrativa suprema13 dic 2012
Begründung Begründungsmangel Besondere Rechtsgebiete Verfahrensbestimmungen Berufungsbehörde
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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