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2010/21/0141•Verwaltungsgerichtshof 2010/21/0141
2010/21/0141Corte amministrativa suprema5 lug 2011
Verschulden der Behörde §73 Abs2 letzter Satz AVG
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von € 57,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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