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2010/18/0328•Verwaltungsgerichtshof 2010/18/0328
2010/18/0328Corte amministrativa suprema24 gen 2012
Besondere Rechtsgebiete Verfahrensbestimmungen Beweiswürdigung Antrag
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von € 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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