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2010/18/0269•Verwaltungsgerichtshof 2010/18/0269
2010/18/0269Corte amministrativa suprema20 ott 2011
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Besondere Rechtsgebiete
Die Beschwerde wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.
Ein Zuspruch von Aufwandersatz findet nicht statt.
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