2010/18/0212•Verwaltungsgerichtshof 2010/18/0212
2010/18/0212Corte amministrativa suprema3 nov 2010
Begründung Begründungsmangel Besondere Rechtsgebiete Beweismittel Urkunden Ermessen besondere Rechtsgebiete Ermessen VwRallg8 Parteiengehör Parteiengehör Allgemein Parteiengehör Verletzung des Parteiengehörs Verfahrensmangel Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Verfahrensmangel Verfahrensbestimmungen Ermessen "zu einem anderen Bescheid"
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von € 1.128,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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