2010/17/0105•Verwaltungsgerichtshof 2010/17/0105
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die beschwerdeführenden Parteien haben dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 381,90 zu ersetzen.
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.