Verwaltungsgerichtshof 2010/17/0045

2010/17/0045Corte amministrativa suprema14 nov 2013

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 2010/17/0045

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.11.2013

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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