2010/15/0159•Verwaltungsgerichtshof 2010/15/0159
Der angefochtene Bescheid wird im Umfang der Anfechtung (somit hinsichtlich Wiederaufnahme der Verfahren sowie Umsatzsteuer 2003 und 2004) wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.
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