Verwaltungsgerichtshof 2010/13/0131

2010/13/0131Corte amministrativa suprema24 set 2014

Regest

Ermessen VwRallg8

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 2010/13/0131

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.09.2014
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2014:2010130131.X00

Spruch

Der erstangefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Die Beschwerden gegen den zweit- und gegen den drittangefochtenen Bescheid werden als unbegründet abgewiesen.

Die (Zweit- und Dritt)Beschwerdeführerin hat dem Bund zum zweitangefochtenen Bescheid Aufwendungen in der Höhe von 610,60 EUR und zum drittangefochtenen Bescheid Aufwendungen in der Höhe von 57,40 EUR binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.