Verwaltungsgerichtshof 2010/13/0012

2010/13/0012Corte amministrativa suprema28 gen 2015

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 2010/13/0012

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.01.2015

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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