2010/12/0020•Verwaltungsgerichtshof 2010/12/0020
2010/12/0020Corte amministrativa suprema16 set 2013
Besondere Rechtsgebiete Sachverständiger Aufgaben
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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