Verwaltungsgerichtshof 2010/11/0163

2010/11/0163Corte amministrativa suprema26 set 2013

Regest

Gutachten Parteiengehör Vorliegen eines Gutachtens Stellungnahme Parteiengehör Sachverständigengutachten

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 2010/11/0163

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.09.2013

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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