2010/11/0163•Verwaltungsgerichtshof 2010/11/0163
2010/11/0163Corte amministrativa suprema26 set 2013
Gutachten Parteiengehör Vorliegen eines Gutachtens Stellungnahme Parteiengehör Sachverständigengutachten
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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