2010/11/0060•Verwaltungsgerichtshof 2010/11/0060
2010/11/0060Corte amministrativa suprema26 set 2013
Kein Zuspruch KeinZuspruch von Aufwandersatz gemäß §58 Abs2 VwGG idF BGBl 1997/I/088
Die Beschwerde wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren wird eingestellt.
Ein Zuspruch von Aufwandersatz findet nicht statt.
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.