2010/10/0181•Verwaltungsgerichtshof 2010/10/0181
2010/10/0181Corte amministrativa suprema22 ott 2013
Einstellung des Verfahrens wegen Klaglosstellung gemäß VwGG §56 erster Satz Kein Zuspruch KeinZuspruch von Aufwandersatz gemäß §58 Abs2 VwGG idF BGBl 1997/I/088 Besondere Rechtsgebiete
Die Beschwerde wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.
Ein Kostenersatz findet nicht statt.
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.