2010/07/0083•Verwaltungsgerichtshof 2010/07/0083
2010/07/0083Corte amministrativa suprema28 nov 2013
Verfahrensbestimmungen Berufungsbehörde Begründung Begründungsmangel
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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