Verwaltungsgerichtshof 2010/06/0205

2010/06/0205Corte amministrativa suprema27 ago 2013

Regest

Beweismittel Sachverständigenbeweis Besonderes Fachgebiet Rechtliche Wertung fehlerhafter Berufungsentscheidungen Rechtsverletzung durch solche Entscheidungen Verfahrensbestimmungen Befangenheit offenbare Unrichtigkeiten Befangenheit von Sachverständigen Besondere Rechtsgebiete Sachverständiger Bestellung Auswahl Enthebung (Befangenheit siehe AVG §7 bzw AVG §53) Anforderung an ein Gutachten Verhältnis zu anderen Materien und Normen VwGG (siehe auch Heilung von Verfahrensmängeln der Vorinstanz im Berufungsverfahren)

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 2010/06/0205

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.08.2013

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Tirol hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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