Verwaltungsgerichtshof 2010/05/0156

2010/05/0156Corte amministrativa suprema8 apr 2014

Regest

Planung Widmung BauRallg3 Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Besonderes Fachgebiet

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 2010/05/0156

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.04.2014

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Oberösterreich hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.