Verwaltungsgerichtshof 2010/05/0102

2010/05/0102Corte amministrativa suprema23 lug 2013

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 2010/05/0102

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.07.2013

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Die Bundeshauptstadt Wien hat den Beschwerdeführern insgesamt Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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