Verwaltungsgerichtshof 2010/05/0092

2010/05/0092Corte amministrativa suprema5 mar 2014

Regest

Bewilligungspflicht Bauwerk BauRallg4 Baubewilligung BauRallg6

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 2010/05/0092

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.03.2014

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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