2009/18/0405•Verwaltungsgerichtshof 2009/18/0405
2009/18/0405Corte amministrativa suprema3 nov 2010
Gemeinschaftsrecht Verordnung EURallg5
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von € 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.