2009/18/0196•Verwaltungsgerichtshof 2009/18/0196
2009/18/0196Corte amministrativa suprema24 set 2009
Verfahrensbestimmungen Beweiswürdigung Antrag "zu einem anderen Bescheid"
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von € 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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