2009/18/0098•Verwaltungsgerichtshof 2009/18/0098
2009/18/0098Corte amministrativa suprema15 mag 2012
Besondere Rechtsgebiete
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von € 1.128,- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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