2009/13/0105•Verwaltungsgerichtshof 2009/13/0105
Der angefochtene Bescheid wird im Umfang der Anfechtung (Aufhebung erstinstanzlicher Zurückweisungsbescheide vom 9. Jänner 2009) wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
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