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2009/09/0040•Verwaltungsgerichtshof 2009/09/0040
2009/09/0040Corte amministrativa suprema24 mar 2011
Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3 Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde
Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Arbeitsmarktservice Aufwendungen in der Höhe von je € 610,60 zuzüglich € 691,50 an Verhandlungsaufwand sowie an anteiligen Aufenthalts und Fahrtkosten € 183,30, sohin insgesamt € 2.096,, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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