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2008/21/0578•Verwaltungsgerichtshof 2008/21/0578
2008/21/0578Corte amministrativa suprema8 lug 2009
Besondere Rechtsgebiete Ermessen besondere Rechtsgebiete Ermessen VwRallg8
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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