2008/21/0323•Verwaltungsgerichtshof 2008/21/0323
2008/21/0323Corte amministrativa suprema25 mar 2010
Besondere Rechtsgebiete Pflichten bei Erteilung des Verbesserungsauftrages Erforschung des Parteiwillens
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von € 1.286,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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