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2008/21/0124•Verwaltungsgerichtshof 2008/21/0124
2008/21/0124Corte amministrativa suprema19 mag 2011
Begründungspflicht Manuduktionspflicht Mitwirkungspflicht Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweislast Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Mitwirkungspflicht
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von insgesamt € 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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