2008/21/0079•Verwaltungsgerichtshof 2008/21/0079
2008/21/0079Corte amministrativa suprema22 mar 2011
Begründung Begründungsmangel Besondere Rechtsgebiete "zu einem anderen Bescheid"
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von € 1.286,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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