progetti
2008/18/0786•Verwaltungsgerichtshof 2008/18/0786
2008/18/0786Corte amministrativa suprema22 set 2011
Begründung Begründungsmangel Besondere Rechtsgebiete Verfahrensbestimmungen Ermessen "zu einem anderen Bescheid"
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.