progetti
2008/18/0562•Verwaltungsgerichtshof 2008/18/0562
2008/18/0562Corte amministrativa suprema15 set 2010
Ermessen besondere Rechtsgebiete
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von € 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.