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2008/18/0484•Verwaltungsgerichtshof 2008/18/0484
2008/18/0484Corte amministrativa suprema22 set 2011
Ermessen besondere Rechtsgebiete Ermessen VwRallg8
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von € 57,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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