progetti
2008/18/0237•Verwaltungsgerichtshof 2008/18/0237
2008/18/0237Corte amministrativa suprema21 lug 2011
Besondere Rechtsgebiete
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.