2008/18/0232•Verwaltungsgerichtshof 2008/18/0232
2008/18/0232Corte amministrativa suprema24 gen 2012
Besondere Rechtsgebiete Verfahrensbestimmungen Beweiswürdigung Antrag "zu einem anderen Bescheid"
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von € 1.286,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.