2007/21/0299•Verwaltungsgerichtshof 2007/21/0299
2007/21/0299Corte amministrativa suprema9 nov 2010
Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Mitteilungen und Rechtsbelehrungen
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Ein Kostenersatz findet nicht statt.
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