2007/21/0266•Verwaltungsgerichtshof 2007/21/0266
2007/21/0266Corte amministrativa suprema19 giu 2008
Begründung Begründungsmangel Besondere Rechtsgebiete Parteiengehör
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von € 1.171,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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