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2007/21/0220•Verwaltungsgerichtshof 2007/21/0220
2007/21/0220Corte amministrativa suprema22 ott 2009
Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von € 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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