progetti
2007/21/0215•Verwaltungsgerichtshof 2007/21/0215
2007/21/0215Corte amministrativa suprema26 set 2007
Besondere Rechtsgebiete Instanzenzug
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von € 991,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.