2007/21/0105•Verwaltungsgerichtshof 2007/21/0105
2007/21/0105Corte amministrativa suprema8 set 2009
Besondere Rechtsgebiete
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von € 1.286,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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