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2007/18/0823•Verwaltungsgerichtshof 2007/18/0823
2007/18/0823Corte amministrativa suprema22 mar 2011
Verfahrensbestimmungen Beweiswürdigung Antrag "zu einem anderen Bescheid"
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von € 1.286,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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