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2007/18/0689•Verwaltungsgerichtshof 2007/18/0689
2007/18/0689Corte amministrativa suprema22 mar 2011
Auslegung Diverses VwRallg3/5 Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von € 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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