2007/18/0479•Verwaltungsgerichtshof 2007/18/0479
2007/18/0479Corte amministrativa suprema3 nov 2010
Besondere Rechtsgebiete
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von € 1.286,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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