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2007/18/0295•Verwaltungsgerichtshof 2007/18/0295
2007/18/0295Corte amministrativa suprema2 dic 2008
Ermessen besondere Rechtsgebiete Ermessen VwRallg8
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 51,50 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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