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2007/18/0025•Verwaltungsgerichtshof 2007/18/0025
2007/18/0025Corte amministrativa suprema22 mar 2011
Besondere Rechtsgebiete sachliche Zuständigkeit in einzelnen Angelegenheiten
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von € 1.286,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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