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2006/21/0183•Verwaltungsgerichtshof 2006/21/0183
2006/21/0183Corte amministrativa suprema27 mar 2007
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Besondere Rechtsgebiete
Der Bescheid vom 22. Juni 2006 betreffend Abschiebungsaufschub wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von € 1.171,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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