progetti
2006/21/0115•Verwaltungsgerichtshof 2006/21/0115
2006/21/0115Corte amministrativa suprema22 mag 2007
Ermessen besondere Rechtsgebiete Ermessen VwRallg8 Instanzenzug sachliche Zuständigkeit
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von € 41, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.