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2006/21/0069•Verwaltungsgerichtshof 2006/21/0069
2006/21/0069Corte amministrativa suprema24 ott 2007
Besondere Rechtsgebiete Inhalt des Spruches Diverses Spruch und Begründung
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von€ 1.171,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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