2006/18/0491•Verwaltungsgerichtshof 2006/18/0491
2006/18/0491Corte amministrativa suprema2 ott 2008
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Ermessen besondere Rechtsgebiete Ermessen VwRallg8
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von € 381,90 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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