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2006/18/0277•Verwaltungsgerichtshof 2006/18/0277
2006/18/0277Corte amministrativa suprema28 feb 2008
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Materielle Wahrheit
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von € 381,90 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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