2006/18/0192•Verwaltungsgerichtshof 2006/18/0192
2006/18/0192Corte amministrativa suprema2 apr 2009
Angenommener Sachverhalt (siehe auch Sachverhalt Neuerungsverbot Allgemein und Sachverhalt Verfahrensmängel)
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von € 332, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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